Die deutlich gestiegenen Energiepreise sind nach den Pandemiejahren eine enorme Herausforderung für die ehrenamtliche Sportvereine in Groß- und Klein-Zimmern, die nur in einem Kraftakt und durch Unterstützung des Landes erfolgreich bewältigt werden, kann. Nach den umfangreichen Corona-Vereinshilfen und einem Programm zur Mitgliederrückgewinnung erhalten gemeinnützige Sportvereine jetzt auch bei der Bewältigung energiepreisbedingter Kostensteigerungen schnell und unbürokratisch Hilfe. Die Energiehilfen des Landes Hessen kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden müssen. „Daher möchte ich den Sportvereinen und Initiativen gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel behilflich sein, denn das Wohl unserer Vereine liegt mir am Herzen“, so Paul Schild.
Ich möchte den Sportvereinen und Initiativen gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel behilflich sein
Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren, können gemeinnützige Sportvereine ab März 23 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Höchstbetrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden. Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023.
Voraussetzung für den Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen
Voraussetzung für den Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen. Antragsberechtigt sind darüber hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Die allgemeinen inflationsbedingten Preissteigerungen (z.B. bei Lebensmitteln, Ausrüstungsgegenständen, etc.) können im Rahmen der Energiehilfen nicht zum Ansatz gebracht werden. Der Antrag auf Energiehilfen kann ab dem 1. März 2023 ausschließlich digital über das Online-Formular unter der URL: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe
Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Die Art des Energieträgers spielt dabei keine Rolle.
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